Grundregelwerk
1.1 Eventgelände
• Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen gültigen Personalausweis bei sich führen, d.h. er muss jederzeit greifbar sein. Es wird doch die Veranstaltungen vorgesehen, wo die Teilnehmer ab 16 Jahre alt spielen dürfen.
• Das gesamte Eventgelände stellt umfriedetes Privatgelände da.
• Der Veranstalter besitzt während des Events das Hausrecht.
• Alle Airsoft-Waffen müssen dem deutschen Waffenrecht entsprechen.
• Alle Airsoft-Waffen, die auf dem Eventgelände transportiert werden müssen, durchgehend mit einer Laufsocke versehen sein. Diese darf nur am Chrono Stand, auf dem Shooting Range, sowie auf dem Spielfeld (mit Ausnahme der Safe-Zones) abgenommen werden.
• Die Nutzung von funkferngesteuerten Geräten wie RC-Autos, Hubschrauber und Drohnen ist während dem gesamten Zeitraum aller TERRA Adventure Airsoft Events auf dem Eventgelände und dem Spielfeld untersagt. Ausnahmen müssen im Vorfeld schriftlich genehmigt werden.
• Auf dem gesamten Eventgelände besteht Glasflaschenverbot.
1.2 Sicherheit
Unser Sicherheitsdienst hat die Anweisung, ausnahmslos verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Gegenstände für Euch aufbewahren können und wir diese sofort entsorgen. Dementsprechend übernehmen wir keine Haftung für zurückgelassene, übergebene und konfiszierte Gegenstände. Zu den verbotenen Gegenständen zählen unter anderem:
• Gas- und Schreckschusswaffen.
• Schlag- und Stichwaffen jeglicher Art, insbesondere Messer, die nach dem deutschen Waffenrecht verboten sind. Darunter fallen auch Bajonette, Butterflys oder Kampfmesser.
• Der Besitz und/oder Konsum von Drogen oder ähnlichen illegalen Substanzen.
• Alle (programmierbaren) Amateurfunkgeräte, wie z.B. Baofeng GT-3, mit denen eine Nutzung von Frequenzbereichen außerhalb des „Jedermannfunk“ möglich ist. Zum „Jedermannfunk“ gehören z.B. PMR, CB-Funk oder Freenet.
• Die Benutzung und/oder das Mitbringen von Leitern, Wurfhaken und dergleichen Ausrüstung.
• Musik, Flaggen oder Symbole, die der Rechten, Linken, oder anderweitigen extremistischen
Szene zuzuordnen sind.
• Feuerwerkskörper, Rauch- und Nebelkörper, Sprengkörper oder bengalisches Feuer sowie jede weitere Art von pyrotechnischen Produkten! Insbesondere Sprengstoffe oder artverwandte Produkte.
• Schweißgeräte, Plasmaschneider und vergleichbar schwere Gerätschaften.
• Haustiere jeglicher Art, insbesondere Hunde.
• Uniformen, Abzeichen, Helme und anderen Ausrüstungen jeglicher Armeen des 1. & 2. Weltkriegs in Original, Reproduktionen oder Replika. Ebenso jegliche Effekt-, Rang- oder Dienstgradabzeichen von an diesem Krieg beteiligten Armeen oder Polizeieinheiten.
• Originaluniformen, Abzeichen, Helme und Ausrüstung aktueller deutscher Armeen oder Polizeieinheiten.
• Originalhoheitszeichen, Dienstgradabzeichen und Effekten aktueller bestehender Armeen oder militärischer Einheiten dürfen nicht getragen werden.
• Hoheitsabzeichen (Landesflaggen auf Uniformen) sind zu entfernen oder abzudecken.
• Waffen, jegliche Anbauten oder Zubehör welche im Gegensatz zum aktuellen gültigen dt. Waffenrecht stehen. (Laser, Lampen, Nachtsichtgeräte oder andere Gerätschaften die einen Lichtpunkt auf dem Ziel hinterlassen). Der Veranstalter behält sich vor, Verstöße mit Ausschluss von der Veranstaltung zu ahnden!
• Über die gesamte Dauer des Events ist ein professionelles Security-Personal für die Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Diese sind entsprechend gekennzeichnet.
• Ordner, sowie Security-Personal sind weisungsbefugt. Den Anweisungen ist stets Folge zu leisten.
1.3 Transport von Airsoft-Waffen und Ausrüstung zum Eventgelände
Die AEGs müssen in festen Waffenkoffern, Boxen oder Softcases mit einem Schloss gesichert transportiert werden. Dies gilt für alle AEGs einschließlich den AEGs, die ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden können. Es werden keine Ausnahmen gestattet. Wer seine AEG im Karton transportiert, verstößt gegen das Waffengesetz und darf das Gelände nicht befahren oder betreten. Die Schlüssel der Schlösser müssen für evtl. Kontrollen jederzeit greifbar mitgeführt werden. Bei der Anfahrt dürfen weder Airsofts noch Ausrüstungsgegenstände getragen werden. Die Ausrüstung sowie die Schutzbekleidung darf erst auf dem Eventgelände angelegt werden. Taktische Westen oder andere taktische Ausrüstung müssen nicht sichtbar transportiert werden, z.B. in Taschen, oder durch Schutzüberzüge verdeckt. Weiterhin sind Airsofts, Munition, Magazine und Akkus getrennt voneinander zu transportieren. Das heißt nicht griffbereit!
Kurz zusammengefasst:
• erscheinen in Zivil (komplett)
• alle Waffen müssen dem deutschen Waffengesetz entsprechen
• keine illegalen Anbauten
• alle Waffen müssen in geeigneten und abschließbaren Koffern oder Taschen transportiert werden.
2 FPS / Joule Grenzen
2.1 Chronen
Jede Airsoft-Waffe ist vor dem Spiel am Chrono Stand zu Chronen und entsprechend der Kategorie zu kennzeichnen. Die Airsoft-Waffe ist gesichert, ohne Magazin, mit Laufsocke zum Chrono Stand zu transportieren. Bitte bringt eine Schutzbrille zum Chronen mit.
Die FPS / Joule Grenzen werden mit 0,25g BIO BB’s am Chrono Stand gemessen. Diese werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Wir die Leistung der Airsoft-Waffe nachträglich verändert, ist ein erneutes Chronen und Kennzeichnung erforderlich.
2.2 Kategorien
• S-AEG: Alle bekannten Kurz- und Langwaffen die nicht in die anderen Kategorien fallen.
• GBB: Alle bekannten Kurz- und Langwaffen die nicht in die anderen Kategorien fallen.
• Sniper: Darunter fallen alle in Deutschland zugelassenen Airsoft-Waffen, die eine Mindestgesamtlänge von über 1 Meter haben und optisch klar als Scharfschützen-Waffe erkennbar sind (z.B. Bolt-Action Waffen mit realem Vorbild).
Achtung! Das Montieren eines Zielfernrohrs und einem langen Silencer an eine M4 etc. reicht nicht aus!
• MG: Alle Maschinengewehre die auch in realen Einheiten zum Einsatz kommen (z.B.: M249, M60, MK43, RPD, M240 etc.)
• Sekundärwaffe/BackUp: Pistolen als GBB’s und NBB’s, sowie S-AEG’s mit weißer Markierung.
• HPA-Systeme: Also einstellbare Druckluftsysteme mit externem Druckbehälter sind zulässig, wenn die Orga das System gegen Verstellen sichern kann, z.B. mittels eines Kabelbinders.
Voll-Auto schießen ist NUR für MG’s < 0,5J zugelassen. Bei AEP’s und AEG’s mit weißer Markierung ist das Benutzen des Full Auto Modus verboten!
2.3 Airsoft Granaten und Szenario Effekte
• Rauch- und Nebelkörper, insbesondere Eigenbau und Eigenumbau sind verboten. Als ausschließliche Ausnahme gelten die hier genannten Rauchgranaten: Enola Gaye: WP03, BWP03, EG18, EG18X, WP40.
Die benannten Rauchgranaten müssen für die Nutzung in Deutschland ein gültiges BAM Zertifikat besitzen.
• Die Nutzung von schwarzem, weisem, grauem Rauch, ist aufgrund der Verwechselungsgefahr mit einem echten Brand, nicht gestattet.
• Die Freigabe weiterer Rauchgranaten erfolgt über die technik@airsofthelden.de. Diese ist spätestens 6 Wochen vor dem Event, für ein Prüfverfahren von Rauchgranaten, zu kontaktieren.
• Die Benutzung von Airsoftgranaten ist erlaubt. Zugelassen sind Granaten welche durch Gas NUR BB’s ausstoßen, bspw. Tornado Granaten von Airsoft Innovations. Außerdem sind Kimera JR2 Gasgranaten erlaubt, allerdings nur, wenn Sie mit BB’s befüllt sind. Granaten welche beim „Detonieren“ einen lauten Knall von sich geben, sprich WASP Granaten, Thunder Stun etc. sind verboten. Selbstverständlich sind selbstgebaute Rauch- und Sprengkörper jeglicher Art und Weise streng verboten.
• In unklaren Fällen sind betreffende Szenario Effekte der Eventleitung zur Prüfung vorzulegen.
• Ausnahmen hierzu gelten ausschließlich für die Eventleitung! (Szenario Effekte).
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